Wir haben erneut die Möglichkeit, Sonderparkausweise zu je Euro 48,- für 5 Monate (Mai-September) zu erwerben. Der Sonderparkausweis gilt ausschließlich für Mitglieder des TCRW und berechtigt auf den zum Parken ausgewiesenen öffentlichen Flächen Parkplatz Lohfelder Straße zum kostenfreien Parken, wenn ein Parkplatz frei ist. Einen Anspruch auf einen freien Parkplatz gibt es wie bei Anwohnerparkausweisen nicht.
Der Sonderparkausweis gilt ausschließlich in Verbindung mit der Parkscheibe.
Für jeden Ausweis können bis zu 3 amtliche PKW-Kennzeichen pro Haushalt benannt werden. Der Ausweis kann jedoch nur in einem der genannten Fahrzeuge ausgelegt werden.
Wenn ein Mitglied einen Ausweis erwerben möchte, gilt folgendes Prozedere: Wir benötigen SCHRIFTLICH per Mail einen formlosen Antrag mit den (bis zu 3) Autokennzeichen und den Namen des/der Halter. Dazu benötigen wir gleichzeitig die Erlaubnis zur Einzugsermächtigung. Diese Mail richten Sie bitte an Katja Eisenbeis. Den Text für die Einzugsermächtigung finden Sie hier.
Nur wenn alle Informationen vollständig übermittelt werden, kann Ihr Antrag an die Stadtverwaltung weitergegin eben werden. Da wir die Ausweise ab dem 1. Mai verteilen wollen, ist die Abgabefrist der 14. April 2019. Alle Anträge, die später eingehen, werden bis zum 6.5.2018 gesammelt und entsprechend später bearbeitet. Man verliert dann einige Tage Nutzungsrecht bei gleichem Preis!
Die Sonderparkausweise liegen gegen Unterschrift im Clubhaus zur Abholung bereit.
Sollte jemand diese Lösung nicht präferieren – kein Problem: man kann natürlich auch einfach Parktickets ziehen oder mit dem Fahrrad kommen. Zur Erinnerung: 1 Stunde Parken kostet 1 Euro, Tagesticket 4 Euro. Die Gebührenpflicht besteht täglich zwischen 8 und 18 Uhr.