Mitglied werden

Beiträge und Umlagen

Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen
der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung
des Vereins geändert werden.

Aktive Erwachsene
Beitragsklasse Jahresbeitrag Hochwasser-Umlage Verzehrbon
1. Mitglied 360,00 Euro 40,00 Euro 50,00 Euro
2. Mitglied 220,00 Euro 20,00 Euro 50,00 Euro
Junge Erwachsene bis 25 Jahre* 120,00 Euro entfällt entfällt
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Beitragsklasse Jahresbeitrag Hochwasser-Umlage Verzehrbon
Kinder bis 9 Jahre* 35,00 Euro entfällt entfällt
Jugendliche 10 bis 18 Jahre* 120,00 Euro entfällt entfällt
Jugendliche 10 bis 18 Jahre* (mind. ein Elternteil Mitglied) 80,00 Euro entfällt entfällt
Inaktive/ Zweitmitgliedschaft*
Beitragsklasse Jahresbeitrag Hochwasser-Umlage Verzehrbon
Inaktiv 85,00 Euro entfällt entfällt
Zweitmitgliedschaft 220,00 Euro entfällt entfällt

Die Zweitmitgliedschaft setzt eine Mitgliedschaft in einem anderen Tennisverein voraus.

Arbeitseinsatz

Jedes aktive Mitglied zwischen 16 und 75 Jahren* hat einen dreistündigen Arbeitseinsatz im Rahmen der offiziellen Ein- oder Ausräumaktion zu leisten. Bei Nichtleistung des Arbeitseinsatzes ist eine Ersatzzahlung von 60,00 Euro fällig, die am Ende des Jahres eingezogen wird.

Auswärtige Studenten sind vom Arbeitseinsatz befreit.

*Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Altersklasse ist das Alter am 01.01. eines Kalenderjahres.

Mitgliedschaft

Möchten Sie Mitglied werden, wenden Sie sich bitte per Mail an unsere Geschäftsstelle.

Drucken Sie jetzt Ihr Aufnahmeformular aus:
TCRW_Aufnahmeantrag

Wir möchten auch in diesem Jahr wieder neue Mitglieder gewinnen und haben uns daher zwei Aktionen überlegt:

Beitragssonder-Aktion für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene:

Wir möchten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre) einladen, unseren Tennisclub preisreduziert kennenzulernen. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Noch keine bisherige Mitglied im TC RW.
  • Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt einmalig nur 59 Euro.
  • Es besteht keine Verpflichtung für ein Elternteil, Mitglied zu werden.

Ab dem Folgejahr gelten die üblichen Konditionen.

Beitragssonder-Aktion für Erwachsene:

Wenn Sie Freunde oder Bekannte haben, die sich für eine Clubmitgliedschaft interessieren, geben Sie die Kontaktdaten und den Namen gerne an unser Clubsekretariat weiter. Wir bieten allen Erwachsenen (1. und 2. Mitglied) einen einmaligen Nachlass von 100 Euro auf den Jahresbeitrag an. 

Datenschutzerklärung  

  1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Geburtsdatum, seine Kontakte (Telefon, Mobile, Mail) und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem EDV-System des geschäftsführenden Vorstandes gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur an relevante Stellen innerhalb und außerhalb des Vereins weiterzugeben (siehe Absätze 3. – 5.).
  2. Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen, soweit die im Verein und den Verbänden Daten unrichtig sind. Sollten die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse des Vereins, bzw. der Verbände nicht erforderlich sein, so können Sie auch eine Sperrung, gegebenenfalls auch eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Darüber hinaus machen wir Sie darauf Aufmerksam, dass eine Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde besteht.
  3. Als Mitglied des Tennisverbandes Mittelrhein (TVM) und des Deutsche Tennisbundes (DTB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Adresse und Rufnummer, die den Verbänden für die Berechnung der Verbandbeiträge und für die Erstellung der Spielberechtigungen ermöglicht. Darüber
  4. Der Verein informiert die Tagespresse über seine Veranstaltungen. Solche Informationen werden weiterhin auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen, wenn seine Persönlichkeit in Wort und/oder Bild berührt ist. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden nicht auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
  5. Mitgliederverzeichnisse oder Teile daraus werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
  6. Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.