Aktuelle Hinweise zur Nutzung der Tennisanlage des TC RW

 

Ab 30. Mai 2020 gelten in NRW weitere Lockerungen, die sich auf die Nutzung unserer Tennisanlage wie folgt auswirken:

– Grundsätzlich sind Zusammenkünfte von bis zu 10 Personen (haushaltsunabhängig) erlaubt; dies bedeutet, dass Tische mit bis zu 10 Personen belegt werden dürfen

– Der Mund- und Nasenschutz (Maskenpflicht) im Außenbereich entfällt; im Innenbereich ist weiter ein Mund- und Nasenschutz zu tragen

– Die 1,5-Meter-Abstandsvorgaben zu anderen Tischen und Gästen außerhalb der vorgenannten Personengruppe sind weiterhin verpflichtend einzuhalten

– Beim Betreten der Gastronomiefläche am Eingang sind unverändert die Hände zu desinfizieren

Sitzpolster werden wieder ausgelegt

– Die Angabe bestimmter Kontaktdaten auf den ausgelegten Datenbögen ist im Gastronomiebereich weiterhin verbindlich vorgeschrieben

– Die Umkleiden und Duschen sind ab sofort wieder geöffnet, allerdings mit räumlichen Einschränkungen, die der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben geschuldet sind; hier bitten wir Sie besonders um eigenverantwortliche Einhaltung der Vorgaben

– Die von der Inselheimat aufgestellte und mit der Aufsichtsbehörde abgestimmte Tischordnung (Tischplan) darf nicht eigenmächtig verändert werden . Tische und zugeordnete Sitzmöglichkeiten dürfen nicht eigenmächtig umgestellt oder verrückt werden. Für entsprechend große Tische nach den Gruppen- und Mannschaftstrainings wird bestmöglich gesorgt.

– Es wird weiterhin ausdrücklich um rechtzeitige vorherige Reservierungen gebeten.